Satzung

Satzung des FC Bayern München Fanclub „Auschlau“

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Geschäftsjahr

Der Verein hat den Namen FC Bayern München Fanclub „Fanclub Auschlau“

Der Sitz ist in 89584 Ehingen – Altsteußlingen (Baden-Württemberg) und besteht seit dem 11.02.1998.

Der Verein ist beim FC Bayern München gemeldet, hat somit den Zusatz eingetragener Verein (e.V.).

Das Geschäftsjahr geht eine Saison.

§ 2 Satzung

Der Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschlandaus § 57 und § 58 BGB.

Die Satzung ist für alle Mitglieder bindend und einzuhalten.

§ 2a Satzung

Da außerdem das Thema Bildrechte im Augenblick für Diskussionen sorgt, möchten wir uns absichern, dass niemand etwas dagegen hat, dass Fotos

von Ausfahrten auf unsere Homepage gestellt werden und somit für jeden sichtbar sind. Wer nicht möchte, dass das eigene Foto online gestellt wird,
soll uns dies bitte schriftlich mitteilen. Ansonsten werden wir das Fotografieren wie bisher handhaben.

§ 3 Zweck und Aufgaben

1. Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung und der Besuch von Spielen des FC Bayern, Freundschaften zu knüpfen und den FCB in der Öffentlichkeit positiv zu präsentieren.

2. Betreuung aller Mitglieder

3. Sollten dem Verein Gewinne zufließen, so dürfen diese nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 4 Mitgliedschaft und Spenden

1. Mitglied kann grundsätzlich jede Person ab ihrer Geburt werden. Eine Mitgliedschaft von Personen unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters möglich.

2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10 €.

3. Spenden werden angenommen und nur dem Verein zugeführt.

4. Anmeldungen unter paddy@auschlau.de

5. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht:

1. An allen Veranstaltungen teilzunehmen

Jedes Mitglied hat die Pflicht:

1. Das Ansehen des Vereins zu wahren

2. die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern

3. die Satzung zu achten.

4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

1. durch Austritt

2. durch Ausschluss

3. durch Tod

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche bzw. mündliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand.

Der Ausschluss kann erfolgen

1. bei grobem oder wiederholten Verstoß gegen die Satzung

2. wegen unehrenhaftem Verhalten innerhalb des Vereinslebens

3. wegen Äußerungen, die dem Verein ernsthaft schaden können.

Wird ein Mitglied ausgeschlossen oder scheidet aus anderem Grund aus, so verbleibt der im Voraus gezahlte Betrag dem Verein.

§ 8 Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet.

§ 7 Vorstand

1. Vorsitzender Patrick Dörfl

2. Vorsitzende + Kassier Ulrike Lehmann

Altsteußlingen, den 03.06.2009